Neue Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung - Analyse aus Sicht der FF Gaindorf

Aufgrund zahlreicher Anfragen ist zu erkennen, dass die Bevölkerung an der neuen Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung interessiert ist, jedoch über Chancen, Möglichkeiten und Gefahren der neuen Verordnung nicht genug informiert ist bzw. ein Interpretieren der Gesetzestexte, Verordnungen und Baurichtlinien nur schwer möglich ist. Daher soll dieser Artikel versuchen, etwas Klarheit in ein kompliziertes Thema zu bringen.

Im Juli 2011 wurde von der NÖ Landesregierung die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung beschlossen. Diese Verordnung gibt vor, welche und wie viele Feuerwehreinsatzfahrzeuge und -geräte in einer Gemeinde stationiert werden müssen. Erarbeitet wurde die Verordnung von einer Arbeitsgruppe im NÖ Landesfeuerwehrverband. (Link zum NÖ Landesfeuerwehrverband mit allen verfügbaren Unterlagen, Gesetzen, Baurichtlinien etc.)

Grundsätzlich werden die bisherigen Fahrzeugtypen wie Tanklöschfahrzeuge, Rüstlöschfahrzeuge oder Kleinlöschfahrzeuge durch neue Fahrzeugtypen der Kategorie "Hilfeleistungsfahrzeug" 1, 2 oder 3 (HLF) abgelöst. Dies gilt nur für Niederösterreich, in allen anderen Bundesländern werden weiterhin die bisher bestehenden Typen eingesetzt. Welche Fahrzeuge einer Gemeinde zustehen (und dadurch in weiterer Folge vom Landesfeuerwehrverband gefördert werden), kann mittels einer Erhebungsmatrix errechnet werden. In dieser Matrix werden viele Bestandsdaten der Gemeinde und der Feuerwehren eingetragen, beispielsweise die Anzahl der Feuerwehren im Gemeindegebiet, die Anzahl der kleinen, mittleren und großen Brandeinsätze oder technische Einsätze, die Einwohnerzahl und die Fläche der Gemeinde, Unternehmen, Mitarbeiter und Gefahrenpotentiale sowie Straßen- und Wegnetze. Für jede Kategorie erhält die Gemeinde "Punkte", deren Anzahl am Ende die Ausstattung bestimmt. Abzüge an Punkten gibt es für die Anzahl an Tanklösch-, Rüstlösch- oder Hilfeleistungsfahrzeuge in bis zu 10km Entfernung rund um die Gemeinde - je mehr und je besser ausgerüstet diese Fahrzeuge sind, desto höher der Punkteabzug. Für Ravelsbach ergibt sich nach ersten Berechnungen (noch nicht offiziell bestätigt!):
- 3 Stück Hilfeleistungsfahrzeug 1
- 1 Stück Hilfeleistungsfahrzeug 2
Diese Fahrzeuge sind nach einem Stationierungskonzept der Gemeinde auf die Feuerwehren aufzuteilen. Bei 4 Feuerwehren ergibt dies ein Fahrzeug pro Feuerwehr. Momentan sind in der Gemeinde 5 Fahrzeuge dieser Kategorien in Verwendung (Rüstlöschfahrzeug 2000 und Kleinlöschfahrzeug Ravelsbach, Tanklöschfahrzeug Gaindorf sowie die Kleinlöschfahrzeuge Minichhofen und Pfaffstetten). Eines dieser Fahrzeuge kann nach der neuen Richtlinie nicht mehr mit einer Landesförderung ersetzt werden! (Anm.: bestehende Fahrzeuge bleiben bis zum Ende der Nutzungsdauer von mind. 25 Jahren erhalten und sind, sofern sie einsatzbereit sind, in die Berechnung einzubeziehen. Die 4 nötigen Fahrzeuge nach der neuen Richtlinie sind in der Gemeinde also bereits vorhanden, Auswirkungen hat dies erst bei einem Neuankauf!)

Die FF Gaindorf muss in Zukunft eine Abwertung hinnehmen. Für die nächsten Monate ist die Fuhrparkplanung auf Eis gelegt, da aktuelle Entwicklungen abgewartet werden müssen. Das 26 Jahre alte Tanklöschfahrzeug muss somit noch länger seinen Dienst erledigen. Statt dieses Tanklöschfahrzeug 1000 mit einem ähnlichen Neufahrzeug ersetzen zu können, muss zukünfig jedoch auf ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 1 zurückgegriffen werden (das einzige geförderte HLF 2 würde aller Voraussicht nach in Ravelsbach stationiert werden, da in diesem Fahrzeug Ausrüstungen für technische Einsätze wie Schere / Spreizer untergebracht werden können). Für die FF Gaindorf bedeutet dies eine Reduzierung des Fahrzeuggewichtes und der Ausrüstung. Statt aktuell 1000 Liter Löschwasser können je nach Vorausberechnungen der Fahrzeughersteller nur noch 300 - 350 Liter Löschwasser mitgenommen werden, da für dieses Fahrzeug eine höchst zulässige Gesamtmasse von 5.500kg veranschlagt wurde. Die eingebaute Feuerlöschpumpe (fördert das Wasser aus dem Tank bzw. von einer Wasserversorgung wie einem Hydranten zu den Strahlrohren) würde selbst in der laut Verordnung bestmöglichen Variante nur knapp die Hälfte der Förderleistung erreichen, die unsere aktuelle Feuerlöschpumpe Baujahr 1985 erreicht. (neu: Normaldruck: max. 10 bar, mind. 200 l/min, max. 1000 l/min; Hochdruck: max. 50 bar, mind. 120 l/min, max. 250 l/min). Eine Tragkraftspritze (bisher wurde diese aufgrund der leistungsstarken Einbaupumpe nicht benötigt) ist in einem HLF 1 ebenfalls vorgesehen, jedoch nicht eine leistungsstarke Version (1000, 1600 oder 2000 Liter / Minute), wie sie momentan von Feuerwehren österreichweit eingesetzt wird, sondern eine Kleinversion mit max. 800 Liter / Minute. Unser Notstromaggregat sowie die Unterwasserpumpen können voraussichtlich ebenso nicht verwendet werden, da dies wiederum die Gewichtsgrenze sprengen würde.

Einige Hersteller wurden mit dem Bau von Prototypen für diese Fahrzeugkategorien beauftragt. Erste Ergebnisse und greifbare Produkte werden für den Herbst 2011 erwartet. Erst dann kann die tatsächliche Veränderung endgültig festgestellt werden. Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihre Feuerwehrkommanden gerne zu Verfügung.

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